- § 1 Beitragspflicht
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Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 4 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Bei altersgemäßen Abstufungen gilt das zum 31.12. des Vorjahres erreichte Lebensalter.
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Alle Mitglieder des TSV Kusterdingen e.V. sind grundsätzlich beitragspflichtig. Davon ausgenommen ist der in Ziffer 1.7 dieser Beitragsordnung genannte Personenkreis.
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Bei jedem aktiven Mitglied wird mit seinem Beitritt auch ein Abteilungsbeitrag zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht für reine Fördermitglieder, die nur den Grundbeitrag entrichten. Dies muss entsprechend auf der Beitrittserklärung vermerkt werden. Aktiv ist jeder, der im laufenden Kalenderjahr die sportlichen Einrichtungen oder Abteilungsangebote des Vereins nützt oder genützt hat. Die Ermittlung erfolgt durch eine regelmäßige Abteilungserhebung.
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Es wird unterschieden zwischen:
- der Einzelmitgliedschaft
- der ermäßigten Mitgliedschaft
- der Familienmitgliedschaft
- der Ehrenmitgliedschaft
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Eine ermäßigte Mitgliedschaft ist möglich für:
- Kinder und Jugendlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Schüler, Studenten und Auszubildende
- Teilnehmer an BFD, FSJ, FÖJ, freiwilligem Wehrdienst etc.
- Rentner
Anträge auf eine ermäßigte Mitgliedschaft sind mit entsprechendem Nachweis einzureichen. Dieser Nachweis ist gegebenenfalls jeweils bis zum 01.12. des laufenden Jahres dem Kassier oder in der Geschäftsstelle neu vorzulegen. Liegt ein gültiger Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im folgenden Jahr der Beitrag der regulären Einzelmitgliedschaft erhoben.
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Familien im Sinne dieser Beitragsordnung sind:
- Eheleute und deren Kinder
- Alleinerziehende und deren Kinder
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Familienbeitrag wird gewährt, wenn mindestens 2 Personen beitragspflichtige Mitglieder sind, wovon eine Person volljährig sein muss. Ermäßigungen gemäß 1.5 bzw. Befreiungen gemäß 1.7 werden im Rahmen der Familienmitgliedschaft nur gewährt, wenn für alle Familienmitglieder die Ermäßigung bzw. die Befreiung gewährt werden kann. Kinder können längstens bis zum Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres (= 18. Geburtstag) noch als Familienmitglieder berücksichtigt werden.
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Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden.
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Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen Beitragsermäßigung / Beitragserlass wünschen, kann dies auf Antrag und nach Beschlussfassung des Hauptausschusses gewährt werden.
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- § 2 Höhe der Beiträge (Stand: Januar 2023)
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Grundbeiträge
Einzelmitgliedschaft 65 Euro ermäßigte Mitgliedschaft 40 Euro Familienmitgliedschaft 65 Euro -
Abteilungsbeiträge
Badminton 35 Euro Fußball 45 Euro Gymnastik 35 Euro Leichtathletik 15 Euro Tischtennis 25 Euro Turnen 60 Euro Volleyball 30 Euro -
Der Maximalbeitrag je Mitglied bzw. je Familie beträgt 180 Euro kombiniert aus Grundbeitrag und Abteilungsbeiträgen.
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In dem Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.
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Für zusätzliche Sportangebote, z.B. Sportkurse, können gesonderte Gebühren festgelegt werden. Sie richten sich u. a. nach Dauer und Aufwand, und sind bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
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Eine Änderung der Grundbeiträge wird auf Vorschlag des Hauptausschusses von der Hauptversammlung beschlossen, und tritt frühestens am 01.01. des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.
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Eine Änderung der Abteilungsbeiträge wird auf Vorschlag einer Abteilungsversammlung durch den Hauptausschuss beschlossen, und tritt frühestens am 01.01. des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.
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- § 3 Beitragszahlung
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Der Grund- und Abteilungsbeitrag ist bis zum 31.01. des Geschäftsjahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung von einem Girokonto. Gebühren, die durch Rückgabe der Lastschrift entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
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Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. jeden Jahres auf folgendes Konto des Vereins:
VR Bank Tübingen eG
IBAN DE73603913100086358006
BIC GENODES1VBH -
Zur Deckung der dabei entstehenden Mehrkosten sind zusätzlich 3,00 Euro zu zahlen. Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen kann jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro erhoben werden. Ist auch die zweite Mahnung erfolglos, kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden.
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Bei Vereinseintritt bis zum 31. August des laufenden Jahres ist der volle Grundbeitrag, ab 01. September der halbe Grundbeitrag zu entrichten. Der Abteilungsbeitrag ist in jedem Fall in voller Höhe zu entrichten.
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- § 4 Schnuppertraining
- Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor aber vom Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu 4 Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese „Schnupperteilnahme“ ist gebührenfrei, ein zusätzlicher Versicherungsschutz über die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes ist jedoch nicht gewährleistet.
- § 5 Mitgliederverwaltung
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Anschriftenwechsel und Änderung der Bankverbindung sind dem Kassier oder der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
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Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
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- § 6 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Hauptversammlung am 18. März 2016 in Kraft.