Gemäß der Satzung bilden die beiden Vorsitzenden den Vorstand nach § 26 BGB. Jeder der beiden vertritt den Verein einzeln nach außen.
Für die internen Angelegenheiten ist der Hauptausschuss zuständig, dem außer den beiden Vorsitzenden zwei Geschäftsführer, der Kassier, der Schriftführer, der Pressewart, der Jugendleiter, der Leiter Festausschusses und die Abteilungsleiter angehören.
Die Kontaktdaten der Abteilungsleiter findet man bei der jeweiligen Abteilung.